12:30 – 15:00 Uhr, Online-Watchtogether der 2./3. Lesung und Abstimmung der Gesetzesinitiative „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter*innen und der Spendenannahme“

YOUTUBE-LIVECHAT: Wie würden Sie stimmen? Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt den Gesetzentwurf abzulehnen. Stimmen Sie der Ablehnung zu oder lehnen Sie diese ab?
- Ja: den Entwurf der Fraktion der Linken ablehnen
- Nein: den Entwurf der Fraktion der Linken nicht ablehnen und im Sinne des Entwurfs mehr Transparenz in Sachen Nebentätigkeiten der Abgeordneten schaffen
UPDATE
Die Redner*innen der Koalition haben ein eigenes Maßnahmenpaket der Regierung und einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt.
Abstimmungsergebnis: Gesamtergebnis, 708 Mitglieder haben abgestimmt: mit 382 Ja-Stimmen, 118 Nein-Stimmen, 67 Enthaltunge wurde der Entwurf abgelehnt, 141 haben nicht abgestimmt.https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=720
PROGRAMM
- Moderation: Aglaia Hajkova
- 12:30 – Begrüßung
- 12:25 – Einführung: Abgeordentengesetz
- Ausgangslage
- Abgeordnetengesetz
- Internationaler Blick:
- Vorbild EU?
- Vereinte Nationen – Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
- 13:00 – Bundestagsdebatte
- 14:00 – Analyse/Faktencheck der Debatte
- Fragen der Zuschauer*innen (per Youtube)
- Aktiv werden: Beteiligungsangebote der Zivilgesellschaft
- 14:40 – Abstimmungsergebnis
- – Statement zur Debatte: Friedrich Straetmanns, Fraktion Die Linke
- Geschäftsordnung
- 14:55 – Fazit, Verabschiedung
HINTERGRUND
Die Linksfraktion fordert mit ihrer Gesetzesinitiative „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme“ mehr Transparenz über Nebentätigkeiten von Abgeordneten. In dem Gesetzentwurf (19/25354) schlagen die Abgeordneten eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes vor. Demnach soll eine bezahlte Lobbytätigkeit im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung untersagt werden. Auch die Annahme von Spenden soll parteiangehörigen Abgeordneten verboten sein. Zulässig bleibe die Annahme von Spenden durch parteiunabhängige Abgeordnete.
In der 2./3. Lesung wird abschließend über die Gesetzesinitiative sowie zwei Änderungsanträge beraten, die Abstimmung wird für 14:30 Uhr erwartet.
Mehr Infos auf der Webseite des Bundestag: